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Tipps und Infos

In Dänemark können heiraten:

  • Bürger aus anderen EU-Länder

  • Personen mit gültigem Aufenthaltstitel

  • Personen mit einem Schengen Visum

  • Personen aus visumfreien Ländern

  • Personen mit Fiktionsbescheinigung §81 Abs.4

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In Dänemark können nicht heiraten:

  • Asylbewerber

  • Personen mit Duldung

  • Personen mit Aufenthaltsgestattung

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Gesetzesänderung in Dänemark 2019

Die Heiratsanträge werden nicht mehr direkt beim dänischen Standesamt bearbeitet. Es muss im Voraus eine Heiratserlaubnis bei der dänischen Prüfzentrale beantragt werden. Um Scheinehen zu vermeiden, werden bei Antragstellung in einigen Fällen Nachweise über eine längere Beziehung verlangt. Im Internet sind oft veraltete Informationen über das Heiraten in Dänemark zu finden. Es ist seit 2019 doch nicht mehr so einfach. Nur mit einigen erfahrenen Agenturen können Sie ganz schnell und problemlos in Dänemark heiraten.

Namensänderung

Bei der Hochzeit in Dänemark können Ihre Namen nicht geändert werden. Sie bekommen Internationale Heiratsurkunden mit den selben Namen, die bei Ihnen im Ausweis oder Reisepass stehen. Namensänderungen können erst nach

der Trauung problemlos bei Ihrem zuständigen Standesamt in Deutschland oder beim jeweiligen Konsulat beantragt werden.

Dokumente für Hochzeit in Dänemark

Unterlagen, die nicht auf deutsch oder englisch ausgestellt sind, müssen in deutsch, englisch oder dänisch von einem anerkannten Übersetzer übersetzt werden.

Anerkennung 

Deutschland erkennt jede im Ausland geschlossene Ehe an, auch in Dänemark, wenn sie dort nach den geltenden Gesetzen rechtsgültig geschlossen wurde.

Das seit dem 01.01.1958 geführte Familienbuch wurde durch das seit dem 01.01.2009 in Kraft getretene Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Die bisherigen Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt.

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