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Allgemeine Geschäftsbedingungen- AGB's der Agentur „Gudena“ 

​1. Leistungsbeschreibung und Vertragsabschluss 

Die Agentur „Gudena“ organisiert Eheschließungen in Dänemark. 
Unsere Dienstleistungen sind kostenpflichtig und umfassen folgende: 

- Beratung zu Ihrer individuellen Situation für die Hochzeit in Dänemark 

- Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen

- Antragstellung beim dänischen Familiengericht für eine Heirat 

- Buchung des Termins zur Trauung in Dänemark

- Auf Wunsch fahren wir Sie vom Wohnort bis zum Standesamt und zurück

- Legalisierung der Heiratsurkunde durch das Dänische Außenministerium

Mit der Übermittlung Ihrer Unterlagen (Kopien oder Originale) erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. 
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde uns den Auftrag mündlich oder schriftlich erteilt hat oder eine unterschriebene Vollmacht bzw. Andere zur Hochzeit benötigten Unterlagen an die Agentur „Gudena“ übermittelt hat. 
Mit Zusendung der unterschriebenen Vollmacht verzichten Sie ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. 

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2. Datenschutz 

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich an das zuständige dänische Standesamt oder an die zuständigen Behörden weitergegeben, soweit dies zur Durchführung des Auftrags notwendig ist. 

Eine Weitergabe zu Werbezwecken oder an sonstige Dritte erfolgt nicht. 
Nach vollständiger Abwicklung des Auftrags werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht. 
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website. 

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3. Zahlungsbedingungen.

Die Bearbeitung des Auftrags beginnt erst nach Eingang einer Anzahlung. 

Der Restbetrag ist unmittelbar nach Erstellung der Heiratslizenz durch die zuständige dänische Behörde an die Agentur „Gudena“ zu überweisen. 

Beim Hol- und Bringservice ist eine Anzahlung in Höhe von 970 Euro erforderlich. 
Der verbleibende Restbetrag kann bei Ankunft in Dänemark beglichen werden. 

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4. Stornierungen 

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4.1 Stornierung des Auftrags 

Im Falle einer Stornierung nach Übermittlung der Unterlagen oder bei Abbruch der Zusammenarbeit nach Auftragserteilung ist eine Bearbeitungsgebühr von 470,00 Euro fällig bzw. wird bei bereits erfolgter Zahlung nicht erstattet.

4.2 Stornierung des Trauungstermins 

Stornierungen des Trauungstermins müssen per E-Mail oder per Post an uns übermittelt werden. 

Die bereits gezahlten Staatsverwaltungsgebühren (285 Euro) werden nicht erstattet. 

Wurde der Antrag bereits bei der dänischen Familienagentur eingereicht oder die Heiratslizenz ausgestellt, ist eine Rückerstattung der gezahlten Gebühren ausgeschlossen.

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5. Haftungsausschluss 

Die Agentur „Gudena“ übernimmt keine Haftung für: 

  • Verlust oder Verzögerung von Dokumenten auf dem Postweg

  • falsche, unvollständige oder verspätete Angaben durch den Kunden

  • eine abgelehnte oder verweigerte Einreise nach Dänemark

  • versäumte Termine durch den Kunden

  • eine verweigerte Trauung aufgrund fehlender, ungültiger oder fehlerhafter Dokumente

  • gesetzliche Änderungen, behördliche Entscheidungen oder Neuregelungen

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht und korrekt bereitzustellen.

In den genannten Fällen erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Gebühren.

 

6. Nutzung der Website

Alle Inhalte der Website der Agentur „Gudena“ – einschließlich Texte, Bilder und Grafiken – sind urheberrechtlich geschützt. 

Jede Weiterverwendung, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung – ganz oder teilweise, auch in überarbeiteter Form – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur „Gudena“. 

Alle Rechte vorbehalten. 

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7. Höhere Gewalt

Kommt die Trauung aufgrund höherer Gewalt nicht zustande, übernimmt die Agentur „Gudena“ keine Haftung.
Eine Rückerstattung der Gebühren ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • extreme Wetter- oder Naturereignisse

  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse

  • Terrorismus

  • gesetzliche Änderungen oder behördliche Neuregelungen

  • Pandemie oder Epidemie

  • Krankheit eines Beteiligten

  • Ausfall oder Störungen von Transportmitteln (z. B. Fähre, Flug, Bahn)

  • Streiks jeglicher Art

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30.12.2012

Letzte Aktualisierung: 14.12.2025​​​​

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